Psychotherapeutische Privatpraxis
Katharina Weustenfeld
Psychologische Psychotherapeutin
Psychotherapie für Erwachsene I Einzel - und Gruppenpsychotherapie I Yogalehrerin
Weiterer Ablauf
Die ersten Sitzungen dienen zur diagnostischen Abklärung, Zielfindung und Behandlungsplanung (Einzel- oder Gruppenpsychotherapie). Im Anschluss überlegen wir gemeinsam, ob wir bei Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie beantragen. Die Sitzungen einer Psychotherapie finden in der Regel wöchentlich mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Der Umfang der Behandlung richtet sich dabei ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Kostenübernahme: Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen und Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für das Erstgespräch (134,06€) werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Eine Aufstellung weiterer Kosten wird Ihnen vor dem Erstgespräch per E-Mail zugesendet. Die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif und kann nicht garantiert werden. Eventuelle Differenzen zwischen Rechnungsbetrag und Erstattung sind von Ihnen selbst zu tragen.
Als Psychotherapeutin in einer Privatpraxis rechne ich in der Regel nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und zeitnah eine Behandlung in meiner Praxis wünschen, besteht jedoch die Möglichkeit die Psychotherapie selbst zu finanzieren.
Informationen zu den Kosten sowie zu möglichen Formen der Kostenübernahme finden Sie im folgenden.
Private Krankenversicherungen:
In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Dies ist jedoch immer von der Gestaltung Ihres Versicherungsvertrages abhängig. Bitte prüfen Sie ihren Vertrag oder nehmen Sie vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu klären, ob und in welchem Rahmen die Kosten für eine Psychoherapie erstattet werden.
Beihilfe:
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den Beihilfestellen in der Regel unkompliziert erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle sowie Ihrer Privaten Krankenversicherung über die jeweiligen Voraussetzungen und notwendigen Schritte zur Kostenübernahme.
Selbstzahler:
Als Selbstzahler entfallen für Sie, außer einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir als Ihrer Psychotherapeutin, jegliche Antragsformalitäten.
Bundeswehrsoldaten:
Seit dem 16. September 2013 können Soldatinnen und Soldaten auf Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung psychotherapeutische Behandlungen in einer psychotherapeutischen Praxis wahrnehmen. Voraussetzung hier für ist eine Überweisung durch den Truppenarzt an einen Psychotherapeuten. Die Kosten der Behandlung werden in diesem Fall vom Dienstherrn übernommen.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck ,,Kostenübernahmerklärung'' (San/BW/0218) mit. Auf dieser Grundlage können die ersten fünf probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Sollte im Anschluss an die probatorischen Sitzungen eine weiterführende Therapie angezeigt und von Ihnen gewünscht sein, werde ich einen entsprechenden Antrag bei Ihrem Truppenarzt stellen.
Psychotherapeutische Praxis
Katharina Weustenfeld
Psychologische Psychotherapeutin
Psychotherapie für Erwachsene
Einzel - und Gruppenpsychotherapie
Steinstraße 10, 56073 Koblenz
kontakt@psychotherapie-weustenfeld.de